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   BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B   

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BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B (https://dejure.org/2008,63703)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B (https://dejure.org/2008,63703)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - B 11a AL 200/07 B (https://dejure.org/2008,63703)
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  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 539/69

    Wiederholtes tatsächliches Verhalten - Verpflichtungswille - Tatsachenrichter -

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    Insoweit ist zu beachten, dass es nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung Aufgabe der Tatsacheninstanz ist, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln, ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers auf einen Verpflichtungswillen auch für die Zukunft geschlossen werden kann (vgl BAGE 22, 429 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 10. Aufl, § 111 RdNr 8 mwN).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    2 Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und gegebenenfalls des Schrifttums nicht ohne weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage durch das Revisionsgericht notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 20.11.2007 - B 1 KR 118/07 B

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung schwersten Krankheiten

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    Es ist bereits zweifelhaft, ob es sich bei dieser Frage um eine konkrete Rechtsfrage, also eine die Rechtsanwendung und nicht um eine den tatsächlichen Bereich betreffende Frage handelt (vgl ua Beschlüsse des Bundessozialgerichts vom 4. Juli 2000, B 7 AL 4/00 B, oder vom 20. November 2007, B 1 KR 118/07 B).
  • BSG, 20.08.2007 - B 11a AL 159/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    Da die Beurteilung, ob eine grundsätzliche Bedeutung vorliegt, auf der Tatsachengrundlage der Vorinstanz zu erfolgen hat (vgl ua Beschluss des Senats vom 20. August 2007, B 11a AL 159/06 B), bestand für den Beschwerdeführer auch Anlass, im Rahmen von Ausführungen zur Klärungsfähigkeit darauf einzugehen, inwieweit die Frage unter Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des LSG in einem etwaigen Revisionsverfahren ohne weiteres beantwortet werden kann.
  • BSG, 04.07.2000 - B 7 AL 4/00 B

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen

    Auszug aus BSG, 01.07.2008 - B 11a AL 200/07 B
    Es ist bereits zweifelhaft, ob es sich bei dieser Frage um eine konkrete Rechtsfrage, also eine die Rechtsanwendung und nicht um eine den tatsächlichen Bereich betreffende Frage handelt (vgl ua Beschlüsse des Bundessozialgerichts vom 4. Juli 2000, B 7 AL 4/00 B, oder vom 20. November 2007, B 1 KR 118/07 B).
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